Oberverwaltungsgericht stellt klar: Keine "Pflichtwahl" von AfD-Bewerbern
Sieht eine Gemeinde- oder Kommunalverbandsordnung eine "Wahl" zur Besetzung von Ausschusssitzen vor, schließt das Beschränkungen der Entscheidungsfreiheit der Mitglieder des wählenden Gremiums durch formelle oder informelle Vorgaben aus. Das betonte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nach Angaben vom Montag in einem von der AfD angestrengten Verfahren um die Nachbesetzung freigewordener Ausschusssitze durch die Landschaftsversammlung Rheinland. Fraktionen hätten keine "Besetzungsrechte". (Az. 15 A 1404/23)