Veranstalter: Die Aktion „Backstage-Helden“ (nachfolgend „die Aktion“) findet vom 10.12. bis 20.12.2020 statt und wird von der Gruner + Jahr GmbH ("G+J") veranstaltet. Im Rahmen der Aktion verlost G+J Virtuelle Wohnzimmerauftritte von Künstlern. Gleichzeitig sammelt G+J Spenden für Menschen, die im Eventbereich arbeiten und wegen der aktuellen Veranstaltungsverbote in Not geraten sind.
Die Teilnahme an der Verlosung der Virtuellen Wohnzimmerauftritte ist nicht davon abhängig, dass der Teilnehmer eine Spende leistet.
Teilnahme: Teilnehmen kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland wohnt. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Unternehmensgruppe Gruner + Jahr sowie deren Angehörige.
Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt vom 10.12-20.12.2020 unter stern.de/backstagehelden. Teilnehmen kann nur, wer das Teilnahmeformular vollständig ausfüllt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Bewerbungen für Dritte und Einsendungen, die beauftragte Dienstleister wie etwa Gewinnspiel-Services für ihre Kunden/Mitglieder vornehmen.
Der Teilnehmer entscheidet sich im Teilnahmeformular für einen bestimmten Künstler und nimmt dann ausschließlich an der Verlosung für dessen Virtuellen Wohnzimmerauftritt teil. Der Teilnehmer kann an Verlosungen für mehrere Virtuelle Wohnzimmerauftritte teilnehmen, pro Wohnzimmerauftritt und Teilnehmer ist jedoch nur eine Teilnahme möglich.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen auszuschließen. Die Aktion kann aus wichtigem Grund beendet oder unterbrochen werden.
Ermittlung der Gewinner: Die Gewinner werden von der Redaktion des stern per Zufallsgenerator ermittelt. Die Gewinner werden unter der im Teilnahme-Formular eingegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Bestätigt ein Gewinner nicht innerhalb der von der Redaktion in der Gewinnmitteilung angegebenen Frist die Annahme des Gewinns, erlischt der Anspruch auf den Gewinn.
Durchführung der Virtuellen Wohnzimmerauftritte: Mit der Gewinnmitteilung erhält der Teilnehmer weitere Informationen zum Zeitpunkt des Virtuellen Wohnzimmerauftritts und zur technischen Durchführung. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er auf den Zeitpunkt des Virtuellen Wohnzimmerauftritts keinen Einfluss hat, sondern dieser ausschließlich durch den Veranstalter bestimmt wird.
Der Teilnehmer ist ausschließlich selbst verantwortlich für die Schaffung der technischen Voraussetzungen auf seiner Seite, insbesondere für ein internetfähiges Endgerät (Mobiltelefon, Tablet, Laptop oder PC) und das Bestehen einer ausreichenden Internetverbindung zum Zeitpunkt der Durchführung. Weiterhin ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, sich zu dem ihm mitgeteilten Zeitpunkt über den ihm in der Gewinnmitteilung mitgeteilten Link einzuwählen; versäumt er den Zeitpunkt oder nimmt er aus anderen Gründen nicht teil, verfällt sein Gewinn.
Der Veranstalter behält sich vor, im Falle von Hindernissen, etwa wegen Krankheit des Künstlers, den Virtuellen Wohnzimmerauftritt auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben oder einen anderen als den mitgeteilten Künstler für den Virtuellen Wohnzimmerauftritt zu benennen.
Der Teilnehmer sichert zu, dass der Virtuelle Wohnzimmerauftritt an seinem Ende nicht für eine unbestimmte Zahl von weiteren Teilnehmern geöffnet, sondern nur in einem privaten Rahmen übertragen wird; insoweit bleibt es dem Teilnehmer aber unbenommen, Familienmitglieder oder Freunde teilhaben zu lassen. Für die Einhaltung der geltenden CoVid-19-Regelungen in seiner Sphäre ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich.
Dem Teilnehmer ist es untersagt, die ihm vom Veranstalter übermittelten Zugangsdaten für den Virtuellen Wohnzimmerauftritt an Dritte weiterzugeben. Weiterhin verpflichtet sich der Teilnehmer, den Virtuellen Wohnzimmerauftritt nicht mitzuschneiden oder anderweit Aufnahmen hiervon anzufertigen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, weiter zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere in Sozialen Netzwerken hochzuladen. Insoweit behält sich der Veranstalter vor, bei einem Verstoß den Virtuellen Wohnzimmerauftritt abzubrechen und den Teilnehmer auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Aufnahmen für rein private Zwecke sind hiervon ausgenommen und dem Teilnehmer gestattet.
Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen für die Berichterstattung: Während des Virtuellen Wohnzimmerauftritts kann der Veranstalter Aufnahmen in Foto, Video und/oder Ton anfertigen, einschließlich eines Bildschirmmitschnitts, auf denen auch der Teilnehmer zu sehen sein wird. Mit seiner Teilnahme räumt der Teilnehmer dem Veranstalter, insbesondere der Redaktion stern, und den mit ihm verbundenen Unternehmen, das nicht-exklusive Recht ein, diese Aufnahmen insbesondere im Magazin stern und den zu stern gehörigen digitalen Medien unentgeltlich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über die Aktion zu veröffentlichen, auch unter Nennung des Veranstalters sowie von Name, Alter und Wohnort des Teilnehmers. Zu den digitalen Medien von stern gehören neben ePapern und Apps mit dem stern-Logo auch das Portal stern.de sowie die stern-Accounts in Sozialen Netzwerken wie etwa Facebook und Twitter. Der Teilnehmer gestattet die Nutzung den vorstehenden Redaktionen auch für Eigenwerbung. Der Teilnehmer wird auf Wunsch des Veranstalters eine zusätzliche schriftliche Einwilligungserklärung zu den genannten Nutzungsrechten erteilen.
Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Veranstalters und der von ihm für die Durchführung der Aktion eingeschalteten Personen ist begrenzt auf die Fälle, in denen wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, auf deren Erfüllung der Teilnehmer in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten). Der Umfang der Haftung ist dabei auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten, ebenso nicht bei Verletzung von Personen, Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sonstiges: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht