Impfschaden

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Impfung gegen Corona

Arztpraxen haften nicht für mögliche Corona-Impfschäden

Private Arztpraxen haften nicht für mögliche Impfschäden aus der Zeit der Coronapandemie. In solchen Fällen haftet der Staat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Ärztinnen und Ärzte übten demnach in der Pandemiezeit beim Impfen ein öffentliches Amt aus. (Az. III ZR 180/24)
Coronaimpfung

Bundesgerichtshof verhandelt über Haftung für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (11.30 Uhr) in einem Rechtsstreit wegen behaupteter Impfschäden. Es geht um die Frage, ob die Ärztin bei der Coronaimpfung in der Pandemiezeit eine hoheitliche Aufgabe erfüllte und es daher ausgeschlossen ist, dass sie haften könnte. Nicht verhandelt wird darüber, ob die Impfung bei dem Kläger gesundheitliche Probleme verursachte. (Az. III ZR 180/24)