Impfschaden

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Impfung gegen Corona

Arztpraxen haften nicht für mögliche Corona-Impfschäden

Private Arztpraxen haften nicht für mögliche Impfschäden aus der Zeit der Coronapandemie. In solchen Fällen haftet der Staat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Ärztinnen und Ärzte übten demnach in der Pandemiezeit beim Impfen ein öffentliches Amt aus. (Az. III ZR 180/24)
Coronaimpfung

Bundesgerichtshof verhandelt über Haftung für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (11.30 Uhr) in einem Rechtsstreit wegen behaupteter Impfschäden. Es geht um die Frage, ob die Ärztin bei der Coronaimpfung in der Pandemiezeit eine hoheitliche Aufgabe erfüllte und es daher ausgeschlossen ist, dass sie haften könnte. Nicht verhandelt wird darüber, ob die Impfung bei dem Kläger gesundheitliche Probleme verursachte. (Az. III ZR 180/24)
Drive-through-Impfzentrum in Berlin während Pandemie

Zusammenhang nicht nachgewiesen: Keine Sozialleistungen für behauptete Impfschäden

Zwei Männer aus Hessen bekommen keine Sozialleistungen für behauptete gesundheitliche Schäden nach einer Coronaimpfung. Es sei nicht hinreichend wahrscheinlich, dass die Impfung die Beeinträchtigungen verursacht habe, entschied das Landessozialgericht in Darmstadt am Donnerstag. Um Versorgungsleistungen zu bekommen, müssen eine von den Landesbehörden empfohlene Impfung, eine unübliche Impfreaktion und ein Schaden als Folge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein.