Prozess wegen Impfschäden in Trier: Klage gegen Hersteller abgewiesen
Das Landgericht Trier hat am Donnerstag einen Klage gegen einen Pharmakonzern wegen Impfschäden abgewiesen. Die zuständige Kammer entschied, dass der Impfstoffhersteller nicht zum Schadenersatz verpflichtet ist, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Klägerin hatte demnach darauf geklagt, dass der Hersteller für alle Schäden nach der Impfung haftet. Zudem verlangte sie Auskunft über mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs in ihrem Fall.