Covid-19-Impfung Zurückgewiesene Impfschaden-Klage: Warum das Urteil die wichtigste Frage gar nicht beantwortet

Aufgezogene Spritzen mit Impfstoff gegen Covid-19 liegen in einer Schale
Bereits mehrere Klagen wegen angeblicher Schäden durch die Corona-Schutzimpfungen mit Wirkstoffen der Hersteller Biontech und Moderna wurden hierzulande vor Gerichten verhandelt
© Daniel Karmann / DPA
Gestern lehnte das Landgericht Rottweil den Antrag eines Mannes ab, der einige Tage nach einer Covid-19-Impfung auf einem Auge erblindet war. Er klagte auf Anerkennung eines vermuteten Impfschadens. Ein eindeutiger Fall? Mitnichten.

Wenn Patientinnen oder Patienten durch medizinische Maßnahmen geschädigt wurden, haben sie vor Zivilgerichten oft wenig Chancen auf Schadensersatzansprüche. Das sagt einem jeder Fachanwalt für Medizinrecht. Und so widerfuhr es gestern auch einem Ingenieur Ende 50, der vor dem Landgericht Rottweil auf Anerkennung seines vermuteten Impfschadens geklagt hatte. Etwa drei Tage nach der Impfung gegen Covid-19 hatte er, so sein Anwalt Joachim Cäsar-Preller, einen Infarkt einer Vene in der Netzhaut des rechten Auges erlitten und ist seitdem auf diesem Auge blind. Ein Foto vom Sommer zeigt ihn mit Augenklappe neben dem Anwalt. Nun ging es um die Frage: Könnte dieser Venenverschluss durch die Impfung bedingt gewesen sein? Gestern erging das Urteil. Abgelehnt!

Nun muss man einiges über Impfnebenwirkungen wissen, um die richterliche Entscheidung zu verstehen. Zunächst ist denkbar, dass der Ingenieur rein zufällig einige Tage nach der Impfung einen Venenverschluss im Auge erlitten hat. Solche Thrombosen treten gar nicht so selten und meistens im höheren Alter auf. Das Paul-Ehrlich-Institut, bei dem alle Meldungen über Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen einlaufen, erkannte bisher keine Anzeichen dafür, dass die Netzhautinfarkte nach Impfungen häufiger auftreten als zu erwarten wäre. 

Das ist jedoch nicht die komplette Sicht der Dinge. Behörden sind das eine, das andere ist die Wissenschaft. Aus den Studien mehren sich Hinweise über sehr seltene mögliche Nebenwirkungen, die Behörden schlichtweg nicht auf dem Schirm haben. 

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