Ab dem 10. Juli 2027 werden in der EU Transaktionen mit Bargeld weiter eingeschränkt. Für den gewerblichen Bereich gilt dann eine Obergrenze von 10.000 Euro, wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet. Unternehmen und Selbstständige dürfen dann keine Barbeträge oberhalb dieser Grenze mehr annehmen oder auszahlen. Ab einem Betrag von 3.000 Euro besteht dann zusätzlich eine Dokumentationspflicht für Händler. Dadurch sollen größere Bargeldtransaktionen nachvollziehbarer und Geldwäsche erschwert werden.
Privatpersonen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie können zwar auch weiterhin Beträge oberhalb von 10.000 in Bar bezahlen, doch auch für sie gelten bereits einige Pflichten ab dieser Grenze.
Mehr Aufwand für den Handel
Laut "Frankfurter Rundschau" bringen die neuen Verpflichtungen ab einer Schwelle von 3.000 Euro für Händler mehr Aufwand mit sich. Bezahlen Kunden etwa ein Auto, Elektronik oder Möbel oberhalb dieser Grenze mit Bar, müssen die Händler die Identität der Kundin oder des Kunden feststellen und die Annahme des Betrages dokumentieren.
Pflichten bei Bargeldzahlungen über 10.000 Euro
Den EU-Mitgliedstaaten bleibt es selbst überlassen, ob sie eine strengere Obergrenze einführen oder nicht. In Deutschland gelten bereits heute auch für Privatpersonen einige Verpflichtungen oberhalb der Grenze von 10.000 Euro. Beim Bezahlen oder einzahlen jenseits dieses Betrages müssen sich Privatpersonen ausweisen und nachweisen, woher das Geld kommt, etwa mit einem Kontoauszug oder Quittungen einer Barzahlung einer anderen Bank oder Sparkasse.