Impfschaden

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Impfdosen mit Vaxzevria 2021

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)
Coronaimpfung im Mai 2021

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)
Impfung gegen Corona

Arztpraxen haften nicht für mögliche Corona-Impfschäden

Private Arztpraxen haften nicht für mögliche Impfschäden aus der Zeit der Coronapandemie. In solchen Fällen haftet der Staat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Ärztinnen und Ärzte übten demnach in der Pandemiezeit beim Impfen ein öffentliches Amt aus. (Az. III ZR 180/24)
Coronaimpfung

Bundesgerichtshof verhandelt über Haftung für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (11.30 Uhr) in einem Rechtsstreit wegen behaupteter Impfschäden. Es geht um die Frage, ob die Ärztin bei der Coronaimpfung in der Pandemiezeit eine hoheitliche Aufgabe erfüllte und es daher ausgeschlossen ist, dass sie haften könnte. Nicht verhandelt wird darüber, ob die Impfung bei dem Kläger gesundheitliche Probleme verursachte. (Az. III ZR 180/24)
Drive-through-Impfzentrum in Berlin während Pandemie

Zusammenhang nicht nachgewiesen: Keine Sozialleistungen für behauptete Impfschäden

Zwei Männer aus Hessen bekommen keine Sozialleistungen für behauptete gesundheitliche Schäden nach einer Coronaimpfung. Es sei nicht hinreichend wahrscheinlich, dass die Impfung die Beeinträchtigungen verursacht habe, entschied das Landessozialgericht in Darmstadt am Donnerstag. Um Versorgungsleistungen zu bekommen, müssen eine von den Landesbehörden empfohlene Impfung, eine unübliche Impfreaktion und ein Schaden als Folge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein.