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kathanka

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Kündigungsfristen

Nein, auf Arbeitnehmer gelten nicht grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen. Längere Kündigungsfristen können jederzeit per Arbeitsvertrag vereinbart werden und sind selbstverständlich auch bindend. Nur kürzere Fristen sind nach dem Günstigkeitsprinzip nicht möglich. Vorzeitig kommt man aus so einem Vertrag nur einvernehmlich heraus, denn ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Ich empfehle an dieser Stelle nicht, einfach beim alten AG nicht mehr zu erscheinen, zum einen kann Schadensersatz gefordert werden, zum anderen macht es keinen guten Eindruck beim neuen AG, wenn man sich nicht an Verträge hält, die man abgeschlossen hat.