charly38
Aktiv seit: 04.03.2013Alle Fragen von "charly38"
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Dazu braucht es keine Internetseite zum Abschreiben, sondern eigene Erfahrung und ein klein Bisschen gesunden Menschenverstand. Und ich lese im Übrigen schon lange hier mit um mir ein Urteil über die Qualität der hier gegeben Antworten zu erlauben, die, mit Verlaub gesagt eher zum Schmunzeln und Kopfschütteln taugen.
Hallo. Die Qualität der Antworten hier im Forum ist schon hervorragend. Bei der Frage gehe ich davon aus, dass du schon getrennt, aber noch nicht geschieden bist. Egal welchen Güterstand ihr bei Eheschließung vereinbart habt, wird immer erst einmal das jeweilige Vermögen zum Ende der Beziehung hergenommen. Hast du 100.000 Euro Cash, und es ist Zugewinngemeinschaft vereinbart (ohne Ehevertrag ist das immer der Fall) und dieses Geld wurde von dir komplett während der Ehe erwirtschaftet, dann stehen deiner Frau 50% davon zu. Das unter der Voraussetzung, dass sie kein eigenes Vermögen geschaffen hat. Solltest du dir jetzt ein neues Auto für diese 100.000 kaufen, und nach dem Trennungsjahr wird das Vermögen geteilt, stehen deiner Frau 50.000 zu, und nicht die Hälfte es Autos(Das dann ja auch keine 100 mehr wert ist). Aber du kannst natürlich das Auto für den Restwert verkaufen um daraus deine Frau zu bedienen.