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1sally62

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Muß ich für meine Mutter zahlen

Leider ist nicht klar, wer die Selbstauskunft verlangt - das Heim oder das kostentragende Sozialamt?!? Dieses hat das Recht dazu, eine Beteiligung an den Pflegekosten beinhaltet aber einen relativ hohen Selbstbehalt, für Alleinstehende ca. 1450 € mtl. Bzgl. der Pflegestufe ist zu sagen, dass Blindheit nicht automatisch Pflegebedürftigkeit im Sinne der PV bedeutet. Hier muss zunächst geprüft werden, ob Blindengeld nach den Kriterien des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden kann (Auskunft gibt das Sozialamt, das für die Gewährung von "Hilfe zur Pflege" zuständig ist). Sollte ihre Mutter Blindengeld bekommen, würde dieses ohnehin mit Leistungen aus der Pflegeversicherung verrechnet. Also: BEVOR Sie eine Selbstauskunft geben, informieren Sie sich erst mal über die RECHTE, die Ihnen zustehen - auf Ihre PFLICHTEN macht Sie die Behörde dann schon aufmerksam!!! Viel Glück!