JochenAlb
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Welche Frist bei Lohnzahlungen AB dem 15
Hallo,
da nur steht "ab dem 15." hat er theoretisch bis zum letzten Bankarbeitstag (in Frankfurt a.M.) Zeit, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.
Steht so auch im MiLoG §2.
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