Chris78
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Steuern bei CFD / Aktien Handel
Nein, das ist leider nicht möglich. Was Du meinst ist der sogenannte Verlustrücktrag, dieser ist laut §20 Abs. 6, Satz 3 und 4 EstG aber nicht zulässig. Du kannst aber Deine Verluste aus dem CFD-Handel mit anderen Kapitalerträgen aus dem gleichen Steuerjahr verrechnen und so Deine aktuelle Steuerlast senken.
Dir bleibt zudem die Möglichkeit, deine Verluste über einen Verlustvortrag in das nächste Steuerjahr mitzunehmen. Das geht sowohl über Deine Steuererklärung als auch über deinen deutschen Broker.
Ein paar Rechenbeispiele zum Thema CFD-Verluste sind hier nachzulesen: https://www.aktiendepot24.net/cfd-broker-vergleich/#Steuern_auf_CFD-Verluste
Ich möchte mir aus Kostengründen selbst einen Onlineshop erstellen - wer hat Tipps für mich?
Mit einem kostenlosen Shopsystem wird es für dich eher schwierig sein so ganz ohne Programmierkenntnisse einen Webshop zu erstellen. Allerdings gibt es einige günstige Shop Anbieter, die dir einen modernen und einfach zu erstellenden Shop ermöglichen. Die Kosten betragen dann von 10 bis 20 Euro im Monat, inklusiver Hosting und anderer wichtigen Funktionen, was schon ziemlich gut ist. Schau dir mal die Anbieter wie Jimdo und OmecoCloud an. Beide sind deutsche Unternehmen und somit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite was die DSGVO angeht. Hier ist noch eine gute Anleitung für Einsteiger, wie du einen Onlineshop selbst erstellen kannst https://www.webshop-anbieter.de/onlineshop-erstellen/
Ich hoffe, das hilft etwas weiter.