Waldorfer
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Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze für frühpensionierte Beamte?
Grundsätzlich muss jeder Pensionär jeden Nebenverdienst melden. Die allgemeine Hinzuverdienstgrenze ist 100Prozent.
Das bedeutet Bruttopension und Bruttonebenverdienst darf nicht höher sein als das Brutto als Aktiver, der Überschuss wird als Ruhensbetrag bei der Pension abgezogen.
Ab dem Erreichen des allgemeinen Rentenalters darf dann unbegrenzt dazu verdient werden.
Für einzelne Berufsgruppen z.B. Polizei und Soldaten gibt es Sonderregelungen.