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Aktiv seit: 27.08.2025Alle Fragen von "schulz.13127@gmail.com"
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USB-Platten nehmen wie alle Spanplatten sehr gut Feuchtigkeit auf. Man kann sie tapezieren, aber nur wenn man sie gut vorbereitet. Sie können sich sonst verziehen oder aufquellen. Daher ist es sehr wichtig, die Wände gut vorzubereiten. Am besten Tiefgrund (auf Acryl- oder Kunstharzbasis, NICHT wasserhaltig) oder Sperrgrund für Holzwerkstoffe. Mindestens 12 Stunden trocknen lassen. Die Platten vorher bisschen anschleifen und anschließend staubfrei sauber machen. Dann kannst du tapezieren. Am besten mit einer Vliestapete, und sparsam mit dem Kleister, wegen der Feuchtigkeit. Wenn die Wände nicht glatt sind, kannst du noch eine Schicht darunter anbringen, entweder sehr dünner Gipskarton oder Makulatur (auch Vlies am besten).
USB-Platten nehmen wie alle Spanplatten sehr gut Feuchtigkeit auf. Man kann sie tapezieren, aber nur wenn man sie gut vorbereitet. Sie können sich sonst verziehen oder aufquellen. Daher ist es sehr wichtig, die Wände gut vorzubereiten. Am besten Tiefgrund (auf Acryl- oder Kunstharzbasis, NICHT wasserhaltig) oder Sperrgrund für Holzwerkstoffe. Mindestens 12 Stunden trocknen lassen. Die Platten vorher bisschen anschleifen und anschließend staubfrei sauber machen. Dann kannst du tapezieren. Am besten mit einer Vliestapete, und sparsam mit dem Kleister, wegen der Feuchtigkeit. Wenn die Wände nicht glatt sind, kannst du noch eine Schicht darunter anbringen, entweder sehr dünner Gipskarton oder Makulatur (auch Vlies am besten).
USB-Platten nehmen wie alle Spanplatten sehr gut Feuchtigkeit auf. Man kann sie tapezieren, aber nur wenn man sie gut vorbereitet. Sie können sich sonst verziehen oder aufquellen. Daher ist es sehr wichtig, die Wände gut vorzubereiten. Am besten Tiefgrund (auf Acryl- oder Kunstharzbasis, NICHT wasserhaltig) oder Sperrgrund für Holzwerkstoffe. Mindestens 12 Stunden trocknen lassen. Die Platten vorher bisschen anschleifen und anschließend staubfrei sauber machen. Dann kannst du tapezieren. Am besten mit einer Vliestapete, und sparsam mit dem Kleister, wegen der Feuchtigkeit. Wenn die Wände nicht glatt sind, kannst du noch eine Schicht darunter anbringen, entweder sehr dünner Gipskarton oder Makulatur (auch Vlies am besten).
Darf Verkäufer Schlüssel einbehalten?
Ich hoffe für dich, dass du tatsächlich das Eigentum erworben hast und nicht nur einen Nutzungsanspruch. Da die Garage offenbar Teil einer Wohnanlage ist. Gab es einen Termin beim Notar für eine Teilungserklärung und einen Grundbucheintrag? Ich weiß, dass war gar nicht die Frage, könnte aber die Stromfrage aufdröseln. Es klingt, als ob der Stromzähler wohl zu der Wohnung gehört, zu der die Garage ursprünglich gehörte. Hier Klarheit über die Eigentumsrechte auch am Stromzähler zu erlangen steht wohl am Beginn.
Muß ich Kirchensteuer zahlen bei Erwerbsminderungsrente
EM-Renten sind anteilig steuerpflichtig. Ob Sie Steuern, und damit auch Kirchensteuer zahlen müssen, hängt von Ihrem Gesamteinkommen, Ihrer steuerlichen Veranlagung und Ihrer steuerlichen Lebensumstände (Single, Kinder, Bundesland usw) ab. Hier finden Sie einen Rechner dafür: https://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/finanzen/kirchensteuer/kirchensteuer-rechner/index.html
Muß ich Kirchensteuer zahlen bei Erwerbsminderungsrente
EM-Renten sind anteilig steuerpflichtig. Ob Sie Steuern, und damit auch Kirchensteuer zahlen müssen, hängt von Ihrem Gesamteinkommen, Ihrer steuerlichen Veranlagung und Ihrer steuerlichen Lebensumstände (Single, Kinder, Bundesland usw) ab. Hier finden Sie einen Rechner dafür: https://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/finanzen/kirchensteuer/kirchensteuer-rechner/index.html
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EM-Renten sind anteilig steuerpflichtig. Ob Sie Steuern, und damit auch Kirchensteuer zahlen müssen, hängt von Ihrem Gesamteinkommen, Ihrer steuerlichen Veranlagung und Ihrer steuerlichen Lebensumstände (Single, Kinder, Bundesland usw) ab. Hier finden Sie einen Rechner dafür: https://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/finanzen/kirchensteuer/kirchensteuer-rechner/index.html
Muß ich Kirchensteuer zahlen bei Erwerbsminderungsrente
EM-Renten sind anteilig steuerpflichtig. Ob Sie Steuern, und damit auch Kirchensteuer zahlen müssen, hängt von Ihrem Gesamteinkommen, Ihrer steuerlichen Veranlagung und Ihrer steuerlichen Lebensumstände (Single, Kinder, Bundesland usw) ab. Hier finden Sie einen Rechner dafür: https://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/finanzen/kirchensteuer/kirchensteuer-rechner/index.html