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Gendut

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Bin auf der Suche nach dem geeigneten beruf für mich und denke über eine Ausbildung zum Rettungsassistent nach - hat da einer Erfahrungen?

Die Zahl der vorhandenen Rettungsassistenten übersteigt den Bedarf bei weitem, daher wird gerade in diesem Job der Lohn massiv gedrückt. Der Job ist sehr interessant und abwechsluingsreich, aber körperlich und oft auch seelisch sehr belastend. Während die meisten Kollegen Notfälle mit Kindern oder mit mehreren Toten Jugendlichen auf einmal irgendwann verarbeitet haben, bleibt die Belastung durch Heben und Tragen sehr hoch - alleine die Fahrtrage (z.B. die von Stryker) wiegt gut 60 kg, ohne Patient, wohlgemerkt, die von Ferno an die 40 kg. Und fast jeder Notfallpatient wird zum Fahrzeug getragen. Wenn Du meinst, diesen Job das ganze Leben lang ausüben zu können, dann geh doch mal zu einer Rettungsdienst-Organisation und versuche mal mitzufahren. Als Schnupper-Praktikant sollte das schon gehen, zumindest südlich der Rhein-Main-Linie, wo die Hilfsorganisationen den RD durchführen.

Wie kann man einen Internetzugang sperren? Will den Zugang eines unserer PCs temporär unterbinden. Was muss ich da machen?

Wer im Besitz einer FritzBox (z.B. 7270) ist, kann das z.B. über die Kindersicherung erledigen (Kindersicherung der betreffenden Rechner aktivieren für einen sehr kurzen Zeitraum, an dem üblicherweise geschlafen wird, z.B. 03:00h bis 03:15h). Außderhalb des angegebenen Zeitraums ist der Internetzugang gesperrt. Der Heimnetz-interne Datenverkehr sollte hiervon nicht betroffen sein. Auch andere Router haben so etwas eingebaut, vielleicht hilft der Tip trotzdem weiter.

Kassenärztliche vereinigung

Ach ja, noch etwas. Die Euro-Beträge, die auf der Patientenquittung stehen, sind rein fiktiv. Der Arzt erhält im Regelfall nur eine Pauschale (den sogenannten RLV-Fallwert) berechnet, dazu qualifikationsgebundene Zusatzpauschalen, z.B. für Sonographie, Akupunktur, Röntgen etc. Von dieser Pauschale (Hausärzte in Hessen ca. 40 Euro) muss er den Patienten das ganze Quartal über versorgen. Die auf der Quittung ausgewiesenen Kosten sind um ein vielfaches höher, insbesondere, wenn der Patient mehrmals pro Quartal kommt. Und liegt seine Fallzahl höher als die des Durchschnitts, wird die Vergütung gekürzt.

Kassenärztliche vereinigung

Das Recht auf eine Patientenquittung nach § 305 SGB V richtet sich gegen den behandelnden Arzt. Dieser muss auf Anforderung entweder gleich nach der Behandlung oder am Quartalsende eine Quittung über die abgerechneten Leistungen aushändigen bzw. zusenden. Welche der beiden Varianten zum Einsatz kommen, kann der Arzt selbst entscheiden, weil das in seine Arbeitsweise eingreift (Leistungsdokumentation sofort bzw. später z.B. durch Abrechnungskräfte) . Wenn der Arzt sich für die Quartalsquittung entscheidet, darf er 1,55 Euro berechnen (Porto plus Aufwandspauschale). Alle EDV-Systeme, die in Deutschland eine Zulassung zur Kassenabrechnung besitzen, müssen in der Lage sein, beide Formen der Quittung auszudrucken (Zulassungsrelevante Pflichtfunktion).