22-Jähriger in Nordrhein-Westfalen soll nach Tötung von Obdachlosem in Psychiatrie
Nach der Tötung eines Obdachlosen am Bochumer Hauptbahnhof ist ein 22-Jähriger dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Bochum stellte fest, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung bei der Tatbegehung schuldunfähig war, wie eine Sprecherin am Mittwoch sagte. Nach einem Gutachten sei der Mann auch künftig für die Allgemeinheit gefährlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.