Aus Italien weitergereiste Asylbewerber: Deutschland nicht sofort zuständig
Wenn das eigentlich zuständige Italien keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt, wird nicht automatisch sofort ein anderes EU-Land zuständig. Mitgliedsstaaten können sich nicht durch einseitige Ankündigung ihren Pflichten entziehen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Es gilt aber eine Frist von sechs Monaten. Wenn der Asylbewerber nicht rechtzeitig abgeschoben wird, muss er nicht wieder aufgenommen werden. (Az. C-458/24)