Expertentipp Letzte Chance zur Steuerrückzahlung für 1998

Arbeitnehmer, welche die Frist zum 31.12.2000 verstreichen lassen, verzichten nicht nur unwiderruflich auf die Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer des Jahres 1998, ihnen gehen zudem Erstattungszinsen verloren. Denn seit einiger Zeit werden Steuererstattungen verzinst. Diese Verzinsung beginnt allerdings erst nach Ablauf von 15 Monaten.

Für die Lohnsteuerrückzahlung des Jahres 1998 werden somit ab dem 1. April 2000 Erstattungszinsen berechnet. Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent pro Monat. Wer also 2.000 Mark an zu viel gezahlter Lohnsteuer zurückbekommt, erhält obendrein ab April dieses Jahres für jeden vollen Monat 10 Mark Zinsen.

Ferner ist zu beachten, dass am 31.12.2000 auch die Frist für die Abgabe des Antrags auf Arbeitnehmer-Sparzulage für das Jahr 1998 endet. Dieser Antrag ist ebenfalls beim Finanzamt zu stellen. Als Vordruck dienen die amtlichen Einkommensteuerformulare, die Eintragungsfelder für den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage enthalten.