RECHT Geklaute Fahrräder selten hausratsversichert

Für ein geklautes Fahrrad kommt die Hausratsversicherung meist nicht auf. Diese zahlt nur bei einem Diebstahl aus der Wohnung und dazugehörigen Räumen wie Keller oder Garage.

Die Hausratsversicherung zahlt meistens nur bei Einbruchsdiebstählen aus der Wohung oder zur Wohnung gehörenden Räumen wie Fahrradkellern oder Garagen. Darauf machte jüngst die Versicherungskammer Bayern aufmerksam.

Wer von seiner Versicherung auch in anderen Fällen Geld für sein verschwundenes Bike will, sollte eine zusätzliche Fahrraddiebstahl-Versicherung abschließen. Eine Entschädigung erhält man jedoch nur, wenn das Rad ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist und der Diebstahl zwischen 6:00 und 22:00 Uhr im Freien oder bei einer Fahrtunterbrechung stattfand..

Bei der Haushaltsversicherung ist die Höhe der Entschädigung in der Regel auf ein Prozent der Versicherungssumme festgelegt, die für den gesamt Hausrat abgeschlossen wurde. Bei besonders teuren Rädern ist es deshalb ratsam, gleich eine höhere Entschädigungsgrenze zu vereinbaren.