Für jeden dritten Unfallverursacher ist es günstiger, den Schaden zu begleichen als die gestiegenen Versicherungsbeiträge zu zahlen. Auch bei höheren Unfallschäden sollte man in jedem Fall eine Gegenrechnung über die kommenden vier Jahre anstellen, empfiehlt der Bund Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Bei Schäden von etwa durchschnittlich 3.500 Euro könnten häufig rund 1.000 Euro gespart werden.
Wer bereits
zurückgestuft wurde, hat sechs Monate Zeit, um sich den Rabatt von der Versicherung zurückzuholen. Die Sechsmonatsfrist beginnt mit dem Erhalt der Benachrichtigung über die Rückstufung. Oft informieren die Versicherungen bei Schäden über 500 Euro ihre Kunden den Angaben zufolge jedoch nicht über deren Rückstufung. Die Benachrichtigung sollte daher selbst angefordert werden, rät der BVK.
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Wer im vergangenen Jahr einen Unfall hatte und jetzt die Benachrichtigung anfordert, hat sechs Monate Zeit, rückwirkend den Unfallschaden zu zahlen und dadurch wieder in die alte Versicherungsklasse zu gelangen. Die Mehrkosten, die in der Zwischenzeit durch die höheren Beiträge entstanden sind, werden den Angaben zufolge zurückerstattet.