Sturz bei Straßenumzug: Rheinland-pfälzische Gemeinde muss nicht haften
Wenn bei einem Straßenumzug in Rheinland-Pfalz eine Zuschauerin stürzt und sich verletzt, muss die Gemeinde dafür nicht haften. Die zuständige Gemeinde muss eine Straße wegen einer nur einmal im Jahr stattfindenden Veranstaltung nicht besonders absichern, wie das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mitteilte. Eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld blieb damit erfolglos (Az.: 3 O 88/24).