Rheinland-pfälzisches Gericht verbietet Haltung von Minischweinen in Wohngebiet
Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße hat das Halten von Minischweinen in einem allgemeinen Wohngebiet verboten. Ein Ehepaar darf die Tiere nun nicht mehr im eigenen Garten halten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Anlagen zur Tierhaltung seien in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. (Az.: 5 K 427/24.NW)