Nach Pleite von Bauträger: Eigentümergemeinschaft muss unfertige Wohnungen errichten
Auf einer Baustelle in Nordrhein-Westfalen müssen trotz der Insolvenz des Bauträgers zwei noch unfertige Dachgeschosswohnungen fertiggestellt werden. Die Eigentümergemeinschaft muss auch nichttragende Innenwände, unter Putz verlegte Leitungen und den Anschluss an die Zentralheizung errichten lassen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe entschied. Es kommt nicht darauf an, was genau zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum gehört. (Az. V ZR 219/24)