Nach Pleite von Bauträger: BGH urteilt im Februar über Weiterbau von Dachgeschoss
Im Streit zwischen Eigentümern von noch unfertigen Dachgeschosswohnungen und der Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in Nordrhein-Westfalen will der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Februar ein Urteil verkünden. Das teilte er nach der Verhandlung am Freitag in Karlsruhe mit. Der Bauträger war während des Baus pleite gegangen - nun geht es um die Frage, welcher Teil der Dachwohnungen noch von der Gemeinschaft errichtet werden muss. (Az. V ZR 219/24)