Das Kammergericht sprach den zur Tatzeit 19-jährigen Syrer nun wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Entgegen der Forderung der Verteidigung und der Nebenklage wurde der Angeklagte nach dem Erwachsenen- und nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Der Senat habe keine Reifeverzögerung feststellen können, betonte die Vorsitzende Richterin Doris Husch.
Der Angeklagte habe sein Opfer, welches das Mahnmal am 20. Februar 2025 gemeinsam mit zwei Freunden besuchte, von hinten gepackt und ihm eine 14 Zentimeter lange, klaffende Wunde zugefügt, sagte Husch bei der Urteilsbegründung. Der Mann habe nur gerettet werden können, weil wichtige Adern um Millimeter verfehlt worden seien. "Man muss es als Wunder bezeichnen, dass er den Schnitt überlebt hat", sagte Husch.
Bis heute leide der mittlerweile 31-jährige Spanier, der in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, unter den Folgen der Tat, sagte die Vorsitzende Richterin. So habe er nicht nur mit Narben und einer Dysfunktion des rechten Gesichtsnervs zu kämpfen, auch leide er unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Angriff aus dem Nichts habe zur Folge, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben und am sozialen Leben nur eingeschränkt teilnehmen könne.
Der Angeklagte habe die Tat im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) begangen, sagte Husch. Er sei eigens von seinem Wohnort Leipzig angereist und habe das Holocaust-Mahnmal für den Angriff ausgewählt, weil er dort gezielt Israelis oder Menschen jüdischen Glaubens habe töten wollen.
Der Syrer habe sich spätestens seit 2024 im Internet im Sinn des IS radikalisiert und "Ungläubige" töten wollen. Dafür spreche auch, dass der nach der Tat "Allahu Akbar" (Gott ist groß) gerufen und den von ihm verfassten Treueeid auf den IS bei sich gehabt habe. Bei seiner Festnahme nach der Tat habe er zudem den rechten Zeigefinger erhoben, was als Zeichen der Verbundenheit zum IS gelte, sagte Husch.
Der Angeklagte habe mit 17 Jahren sein Elternhaus in Syrien verlassen und sei gemeinsam mit seinem zwei Jahre jüngeren Bruder über die Türkei und die sogenannte Balkanroute nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er erhielt aber eine zunächst bis Ende 2026 befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Anfangs sei die Entwicklung des Angeklagten positiv gewesen, sagte Husch. Nach seiner Ankunft besuchte er Sprachkurse und arbeitete über eine Zeitarbeitsfirma in der Automobilbranche. Als der Vertrag endete, suchte er jedoch vergeblich nach einem neuen Job. Auch gelang es ihm nicht, eine eigene Wohnung zu finden, um aus der Geflüchtetenunterkunft ausziehen zu können.
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haft nach Erwachsenenstrafrecht gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine siebenjährige Jugendstrafe aus.