Es ging um vier Modelle, drei Sandalen und einen Clog. Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und shoe.com, eine Tochter der Wortmann-Gruppe, boten ähnliche Schuhe an. Birkenstock zog vor Gericht, um zu erreichen, dass diese Schuhe nicht mehr verkauft, sondern zurückgezogen und vernichtet werden.
Es berief sich dabei auf das Urheberrecht. Werke der angewandten Kunst - also Alltagsgegenstände, die als Kunst gelten - sind bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Der Designschutz reicht dagegen nur bis zu 25 Jahre nach Eintragung. Erfunden hat die Gesundheitssandalen Karl Birkenstock ab den Sechziger Jahren. Inzwischen gehört das Unternehmen Birkenstock zum französischen Luxusgüterkonzern LVMH.
Schon vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte die Klage im Januar 2024 keinen Erfolg. Die Revisionen gegen das Kölner Urteil wurden nun vom BGH zurückgewiesen. Er fand keine Rechtsfehler in der Entscheidung des OLG.
Dieses sah die Voraussetzungen dafür, dass die Sandalen als Werke der angewandten Kunst gelten, nicht erfüllt. Es seien zwar Designklassiker, der kreative Gestaltungsspielraum werde aber durch den Zweck der Schuhe - eben gesundes Laufen zu ermöglichen - eingeschränkt.
Ein Werk der angewandten Kunst muss eine persönliche geistige Schöpfung sein, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch am BGH ausführte. In der Gestaltung muss demnach die Persönlichkeit zum Ausdruck kommen. Wenn aber technische Erfordernisse oder andere Zwänge die Gestaltung bestimmten, sei ein freies und kreatives Schaffen ausgeschlossen.
Vertreter von Birkenstock gaben sich nach dem Urteil kämpferisch. Sie verwiesen darauf, dass ähnliche Rechtsstreits sowohl noch in Deutschland als auch in Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und der Schweiz laufen.
"Wir wollen erreichen, dass Kopisten nicht mehr auf dem Rücken unserer Marke Geld verdienen können", sagte Unternehmenssprecher Jochen Gutzy. Birkenstock halte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg für überfällig.