Stromer44339
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Die Netzbetreiber dürfen gemäß dem EEG die Einspeisung in das aufnehmende Netz herabregeln, wenn das Netz die eingespeiste Energiemenge nicht mehr transportieren oder aufnehmen kann.
Die regenerativen Energiequellen haben jedoch Vorrang vor den nicht-regenerativen Einspeisungen.
So können zwei Anlagen, die nebeneinander stehen unterschiedlichen Betrieb machen - bei der einen stehen die Rotoren, bei der anderen dreht sich alles - weil sie an verschiedenen Netzen angeschlossen sind.