im_norden2001
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zählen zinsen zur hinzuverdienstgrenze
Wenn es um Hinzuverdienst zu einer eigenen Rente geht, nicht. Ist aber bei Bezug einer Witwen-/Witwerrente nach neuem Recht (Tod ab 01.01.01 und Heirat ab 01.01.01 und nicht mindestens ein Partner ist Jahrgang 60 oder älter) auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen.