im_norden2001
Wenn es um Hinzuverdienst zu einer eigenen Rente geht, nicht. Ist aber bei Bezug einer Witwen-/Witwerrente nach neuem Recht (Tod ab 01.01.01 und Heirat ab 01.01.01 und nicht mindestens ein Partner ist Jahrgang 60 oder älter) auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen.