Gast
Stiefmutter, Stiefvater, Stiefbruder schwierig
Moin Moin,
Wir haben da mal ne Frage?
Unsere Mutter ist mit unseren Stiefvater verheiratet, nicht adoptiert Kinder, der Stiefvater ist verstorben, meine Mutter und unser Stiefbruder haben je zur Hälte von unseren Stifvater und er von seinen leiblichen Vater
geerbt. Jetzt die Frage unser Stiefbruder also der Stiefsohn unserer Mutter,
wenn er verstirbt was ist mit dem Halben Erbe, dass unsere Mutter von dem Stiefvatrr geerbt hat. Sie hat Lebenslanges Wohnrecht und Ihr wurdedie hälfte vom Haus und Grund zugeschrieben.
Wenn jetzt der Stiefsohn verstirbt, was passiert dann und was ist mit dem Haus in dem der Stiefsohn gewohnt hat? Er hat keine Familie und Angehörige mehr nur uns als Stiefbrüder und Stiefmutter?
Danke für die Auskunft ist ein bisschen umständlich mit duesen ganzen Sachen.
Wir haben da mal ne Frage?
Unsere Mutter ist mit unseren Stiefvater verheiratet, nicht adoptiert Kinder, der Stiefvater ist verstorben, meine Mutter und unser Stiefbruder haben je zur Hälte von unseren Stifvater und er von seinen leiblichen Vater
geerbt. Jetzt die Frage unser Stiefbruder also der Stiefsohn unserer Mutter,
wenn er verstirbt was ist mit dem Halben Erbe, dass unsere Mutter von dem Stiefvatrr geerbt hat. Sie hat Lebenslanges Wohnrecht und Ihr wurdedie hälfte vom Haus und Grund zugeschrieben.
Wenn jetzt der Stiefsohn verstirbt, was passiert dann und was ist mit dem Haus in dem der Stiefsohn gewohnt hat? Er hat keine Familie und Angehörige mehr nur uns als Stiefbrüder und Stiefmutter?
Danke für die Auskunft ist ein bisschen umständlich mit duesen ganzen Sachen.
Antworten (2)
Eure Mutter hat kein verwandtschaftliches Verhältnis zu Eurem Stiefbruder, ihrem Stiefsohn.
Wenn der stirbt, bekommt sie nichts ( und ihr schon gar nichts).
Da sein Vater schon tot ist, geht die eine Hälfte seines Nachlasses an seine Großeltern väterlicherseits. Wenn die auch schon tot sind, an deren Erben (also zunächst Onkel/Tante und dann Cousin/ Cousine). Gibt es auch da nix, geht es an die Urgroßeltern und von da an deren Erben und so weiter.
Von der Mutter Eures Stiefbruders wird nicht gesprochen. Wenn sie noch lebt, bekommt sie die andere Hälfte. Ist sie tot, geht es weiter wie bei Vater.
Aber sorgt Euch nicht, das lebenslange Wohnrecht bleibt bestehen, Eure Mutter muss nicht raus.
Wenn der stirbt, bekommt sie nichts ( und ihr schon gar nichts).
Da sein Vater schon tot ist, geht die eine Hälfte seines Nachlasses an seine Großeltern väterlicherseits. Wenn die auch schon tot sind, an deren Erben (also zunächst Onkel/Tante und dann Cousin/ Cousine). Gibt es auch da nix, geht es an die Urgroßeltern und von da an deren Erben und so weiter.
Von der Mutter Eures Stiefbruders wird nicht gesprochen. Wenn sie noch lebt, bekommt sie die andere Hälfte. Ist sie tot, geht es weiter wie bei Vater.
Aber sorgt Euch nicht, das lebenslange Wohnrecht bleibt bestehen, Eure Mutter muss nicht raus.