Metal-Wolle
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Hallo Gast,
zuerst würde ich Dir dringend empfehlen, das direkt mit Deiner Krankenkasse zu klären, anstatt hier auf eine Lösung zu hoffen. Die wird's nämlich nicht geben.
Dann zu Deiner Info: das Krankengeld beträgt bei Beschäftigten in aller Regel 70% des Brutto- jedoch nicht mehr als 90% des Nettogehaltes und wird auf den einzelnen Tag ausgerechnet. Du bekommst also ein TÄGLICHES Krankengeld. Von diesem müssen wie von Deinem Gehalt Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, lediglich in der Krankenversicherung bist Du für die Dauer des Krankengeldbezuges beitragsfrei versichert. Unterm Strich beträgt das TÄGLICHE Krankengeld daher im DURCHSCHNITT ca. 70-75% des Nettogehaltes.
Die Berechnungsgrundlage ist bei einem gleichbleibenden festen Monatsgehalt der letzte abgerechnete Gehaltszeitraum, bei schwankendem Gehalt die letzten drei abgerechneten Zeiträume - Betonung liegt auf abgerechnet!
Vllt. wusste Deine Krankenkasse zum Zeitpunkt der Krankengeldberechnung auch noch nichts von einem zweiten Arbeitgeber. Deshalb nochmal: setz Dich mit der Kasse in Verbindung.