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Luke_1909

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Wie viele Männer und Frauen würde die deutsche Armee wieder kriegen wenn man 2019 die Wehrpflicht wieder einführt

@Matthew Ach ja, zum Thema Bundesverfassungsgericht: Der voritzende Vizepräsident des Zweiten Senats des BVerfG, Walter Seuffert, hatte am 15. Dezember 1970 das Urteil über die Grundgesetzänderung sowie die Notstandsverfassung und die G10-Gesetzgebung verkündet. Alle Maßnahmen seien verfassungskonform. Doch unter sämtluchen Experten, Juristen, Historikern usw. herrschte Einigkeit, dass dieses Urteil ein Skandal ist. Der Zweite Senat bestand aus acht Richtern, drei Richter haben für eine verfassungswidrigkeit in allen Punkten gestimmt. Seuffert, der unter den fünf Richtern, die für verfassungskonform gestimmt hatten, war von 1949 bis zur Übernahme seines Amts als BVerfG-Richter 1967 SPD-Abgeordneter im Bundestag. Als Mitglieder Der GroKo hatte er die Verhandlungen mit den Drei Mächten zur Notstandsverfassung und den G10-Gesetzen direkt miterlebt. Er hatte Einsicht in alle geheimen Abkommen wie z.B. das Memorandum of Understanding oder das geheime Verwaltungsabkommen. Er wusste auch, dass die Verwaltungspraxis im Bereich der Brief-, Post- und Fernmeldeüberwachung verfassungswidrig war, wo es doch seine Partei in den Jahren zuvor war, die stets gefordert hatte, diese Rechte der Alliierten endlich abzuschaffen. Im Urteil leugnet er die Existenz der "allgemeinen Überwachung" und behauptet, alle Überwachungsmaßnahmen würden sich auf "individuelle Überwachung" zur Straftatsverfolgung begränzen. Dabei ging aus Erklärungen durch Notenaustausch (geheime, nun veröffentlicht) und anderen Verträgen stets hervor, dass die Überwachung auch zur Beschaffung von "strategischen Informationen" und damit über allgemeine Überwachung stattfindet. Genau diese allgemeine Überwachung ist im G10-Gesetz auf Aufforderung der drei Westmächte integriert. Auch der EuGH leugnete die Existenz dieser allgemeinen Überwachung, (bzw. erwähnte diese mit keinem Wort) nachdem es einen riesen Protest und Klagen gab. Somit wurden alliierte Interessen der Siegermächte zu Bundesrecht und seit dem Handeln alle deutschen Dienste und Strafverfolgungsbehörden für die Westmächte. So viel dazu, wie gesagt, Foschepoths Buch ist hierzu eine hervorragende Quelle.

Wie viele Männer und Frauen würde die deutsche Armee wieder kriegen wenn man 2019 die Wehrpflicht wieder einführt

@Matthew Aus ihrem Kommentar kann man lediglich Beleidigungen und unqualifiziertes Pöbeln entnehmen. Rechtsgrundlage meiner Ausführungen ist insbesondere Grundgesetz Art. 12a Abs. 6. "Kann im Verteidigungsfall der Bedarf an Arbeitskräften für die in Abs. 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden." GG Art. 12a Abs. 1 lautet: "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband VERPFLICHTET werden." GG Art. 12a Abs. 2 schränkt diese Verpflichtung ein, wenn jemand "aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert". Dann wird derjenige zum "Ersatzdienst" verpflichtet. Abs. 3 regelt, dass Personen, die nicht zu Dienst an der Waffe angetreten sind können dann zur "Verteidigung [...] des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden". Und da ich auch die Frauen erwähnt hätte: GG Art. 12a Abs. 4 regelt, dass "Frauen vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden", wenn "im Verteidigungsfall der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfreien militärischen Lazarettorganisation [nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden kann]". Frauen "dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden". So, und zur Notstandsverfassung und den G10-Gesetzen rate ich Ihnen dringend das Buch "Überwachtes Deutschland" von Prof. Josef Foschepoth, einem Historiker von der Universität Freiburg, zu studieren. Während Sie nämlich damit beschäftigt sind, andere zu beleidigen, hat dieser Mann per Gerichtsverfahren den Zugriff auf geheime Archivunterlagen der Ministerien erhalten. Bis 2025 werden weitere zwei Millionen bisher klassifizierte Dokumente veröffentlicht. Vielleicht machen Sie sich mal etwas nützlich und beteiligen sich mal etwas an der Archivforschung? Ich denke, sofern Sie an die Abschaffung der Wehrpflicht glauben, glauben Sie an Verschwörungstheorien. Die Wehrpflicht ist aber nicht abgeschafft. Man kann nur entsetzt auf diesen intellektuellen Abgrund blicken, wo man Leute wie Sie zu Gesicht bekommt.

Wie viele Männer und Frauen würde die deutsche Armee wieder kriegen wenn man 2019 die Wehrpflicht wieder einführt

In der Bevölkerung herrscht viel Unwissenheit. Die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft worden. Sie existiert weiterhin, ruht aber. Im Bedrohungs- oder tatsächlichen Kriegsfall müssen alle Männer ab dem 19. Lebensjahr zur Waffe greifen. So schreibt es das Geundgesetz vor. Frauen dürfen nicht zur Waffe greifen, sollen aber in der Rüstungsindustrie eingesetzt werden. Diese Wehrpflicht kann jeder Zeit von den uns Regierenden ausgerufen werden. Die Regierung bräuchte nur den Notstand ausrufen und es gteift die Notstandsverfassung, die wir den Westmächten verdanken, weil sie 1968 die GroKo gezwungen hatten, diese zu machen. Dabei ist die Wehrpflicht GG-widrig, da sie gegen die Grundrechte verstößt. Zu nennen ist hier z.B. die freie Wahl des Arbeitsplatzes. In Friedenszeiten ist die Anwendung der Wehrpflicht also de facto und de jure überhaupt nicht möglich - aber es ist ja bekannt, dass unsere Regierungen sich gerne mal unter Mitarbeit des BVerfG über geltendes Recht hinweg setzen. Ich sage nur, Urteil zum G10-Gesetz, das die Grundrechte massiv einschränkt.