AnathemaD
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Wenn in der Gebührenordnung des Vereins drinsteht, dass (nur) Mitglieder unter 18 Jahre beitragsfrei sind, und Sie mit dem Vertrag unterschrieben haben dass die Gebührenordnung gilt, dann ist das Vorgehen der Kassiererin rechtmäßig.
Normalerweise stehen auch Kündigungsfristen in der Gebührenordnung drin. Generell wird niemand (Telefonanbieter, Fitnessstudio...) Sie ungefragt darauf hinweisen, dass Sie zu einem bestimmten Datum kündigen können/müssen.