Faeaega
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Hallo,
ich wohne zwar nicht in Ihrem Bundesland aber denke, dass die Verfahrensweisen ähnlich sind.
Meist wird bei Erststraftätern welche ein „Minidelikt“ begangen haben entweder Eingestellt oder aber so bestraft, dass dem Täter keine privaten oder beruflichen Nachteile entstehen um die doch noch günstige Legalprognose nicht unnötig zu verschlechtern.
Bei uns gäbe es ein erzieherisches Gepräch o.Ä.
Mit freundlichen Grüßen
F.