Johann Kühme

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AfD-Bundesparteichef Tino Chrupalla

Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung

In einem Rechtsstreit um Äußerungen des ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme zur AfD will die Polizeidirektion das erstinstanzliche Urteil anfechten. Sie habe Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt, teilte die Polizeidirektion Oldenburg am Montag mit. Zwar fühle sie sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg "weitgehend bestätigt und bestärkt", erklärte Präsident Andreas Sagehorn. Sie halte aber auch die vom Gericht beanstandeten Aussagen Kühmes für zulässig. 
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Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD

Der frühere Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme hat mit Äußerungen über die AfD in einem Zeitungsinterview teils gegen geltende rechtliche Vorgaben verstoßen. Das entschied das Verwaltungsgericht in der niedersächsischen Stadt am Montag laut einer Mitteilung. Kühme verstieß demnach mit seinen Äußerungen teilweise gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Der niedersächsische Landesverband der AfD hatte gegen die Polizeidirektion Oldenburg vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Krankenpfleger Niels H. (l.)  im Jahr 2015 auf  der Anklagebank im Landgericht Oldenburg

Kriminalität "Man wusste, wenn er Dienst hat, passiert was"

Krankenpfleger Niels H. hat mindestens 90 Patienten umgebracht - davon ist die Polizei überzeugt. Seine Geschichte erzählt nicht nur vom Versagen seiner Kollegen und Vorgesetzten, sondern auch vom Versagen der Justiz.