Eine Frau verschwindet, ihr Mann soll sie getötet haben: Seit Jahren beschäftigt der Kölner "Mord ohne Leiche" die Justiz bis in die höchsten Instanzen. Nun hat der BGH das endgültige Urteil gefällt.
Ein Streit ums Kind. Eine verschwundene Mutter. Der Ehemann wird verurteilt - seine Selbstgespräche im Auto waren mitgeschnitten worden. Was sich wie ein Krimi liest, ist ein realer Fall.
Abgehörte Selbstgespräche dürfen nicht vor Gericht verwertet werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Deshalb muss der sogenannte Mord ohne Leiche aus Köln erneut aufgerollt werden.
Abgehörte Selbstgespräche dürfen in den meisten Fällen nicht vor Gericht verwertet werden. Deshalb muss der Prozess um den sogenannten Mord ohne Leiche neu verhandelt werden.