Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat einen Eilantrag gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbot im Bereich des im rheinischen Braunkohlerevier liegenden Dorfs Lützerath abgelehnt. Die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom Dezember 2022 sei rechtmäßig, befand das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster laut Mitteilung vom Montag und bestätigte damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen. Das Verbot gilt demnach bis zum 13. Februar 2023.