EINKOMMEN Trinkgelder jetzt steuerfrei

Kellner haben Grund zum Jubeln: Rückwirkend zum Januar 2002 muss jetzt grundsätzlich für Trinkgelder keine Steuer mehr gezahlt werden.

Für Trinkgelder müssen grundsätzlich keine Steuern mehr gezahlt werden. Diese Regelung gilt nun rückwirkend seit Januar 2002. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin.

Eine Änderung im Einkommenssteuergesetz legt fest, dass Arbeitnehmer Geld, das ihnen zusätzlich, freiwillig und ohne Rechtsanspruch für eine Dienstleistung bezahlt wird, nicht mehr versteuern müssen. Bislang sind Trinkgelder etwa von Kellnern, Postboten oder Taxifahrern nur bis zur Höhe von 1.224 Euro pro Jahr von der Steuer befreit gewesen.