Die Möglichkeit der vorzeitigen Vermögensübertragung, um auf gesetzmäßige Weise Erbschaftssteuer zu sparen, wird noch zu selten genutzt, erklärte Dorn. Dabei fällt zwar möglicherweise - je nach Höhe des Vermögens - Schenkungssteuer an. Doch die ist nach aktuellen Sätzen weit geringer als eine erhöhte Erbschaftsteuer.
Auf Freibeträge achten
Der Schenkende könnte sich bei einer Übertragung Nutzungsrechte an den Immobilien vorbehalten. Zudem könnte das Vermögen in Etappen übertragen werden, um Freibeträge zu unterschreiten. Für Ehegatten gibt es derzeit einen Freibetrag von 307.000 Euro bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, für jedes Kind pro Elternteil 205.000 Euro alle zehn Jahre.
Anhebung der Erbschaftsteuer befürchtet
»Die rot-grüne Koalition plant eine massive Anhebung der Erbschaftsteuer«, befürchtet Dorn mit Bezug auf Spekulationen in Berlin. Die Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, Kurt Beck, und Heide Simonis (beide SPD), hatten erst krüzlich am Rande einer Bundesratssitzung entsprechende Pläne bestätigt.
Rechtslage bei Immobielien wird geprüft
Dorn zufolge müssen Erben von Immobilien in Zukunft auch deshalb mit höherer Erbschaftssteuer rechnen, weil der Bundesfinanzhof die derzeitige Rechtslage bei Immobilien für verfassungswidrig hält und das Bundesverfassungsgericht angerufen hat (AZ: II R 61/99).
Nach Berechnungen der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde würden jährlich rund 200 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt - die Hälfte als Immobilien, teilte der Präsident der Haus- und Grundeigentümer weiter mit.