Email-Kontrolle Wenn Konzerne schnüffeln

Unternehmen haben immer häufiger Angst, dass Industriegeheimnisse oder interne Finanzdaten an Unbefugte weitergegeben werden. Deshalb kontrollieren Firmen zunehmend ausgehende Emails oder hegen entsprechende Pläne.

Knapp zwei Drittel aller Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern überprüfen ausgehende Emails - oder hegen zumindest entsprechende Pläne. Das berichtet das auf Email-Sicherheit spezialisierte Unternehmen Proofpoint, das sich auf eine eigene Marktuntersuchung stützt. Demnach beschäftigen schon jetzt 36,1 Prozent der Firmen Mitarbeiter, die den Email-Verkehr analysieren. Weitere 26,5 Prozent wollen dafür Personal einsetzen.

Konzerne wollen Firmeninterna schützen

Die Konzerne hoffen mit der Überwachung zu verhindern, dass Industriegeheimnisse oder interne Finanzdaten unautorisiert weitergegeben werden. In letzterem Fall würden die Unternehmen möglicherweise unbeabsichtigt gegen (Compliance-)Gesetze verstoßen. Außerdem soll so der Schutz des konzerneigenen geistigen Eigentums gesichert werden. Und schließlich geht es den Firmen darum zu verhindern, dass interne Emails mit sensiblem Inhalt - beispielsweise zu Wettbewerbsfragen oder Akquisitionsplänen - in möglichen Gerichtsverfahren der Gegenseite als Beweismittel dienen.

Konzerne mit mehr als 20.000 Beschäftigten haben laut Proofpoint zu 40 Prozent Mitarbeiter eingestellt, die den Email-Verkehr überprüfen. Weitere 32 Prozent planen, entsprechendes Personal anzuheuern. Das Unternehmen stützt sich in seiner Befragung auf die Angaben von 332 Entscheidungsträgern im technischen Bereich großer US-Konzerne.

Milliardenschäden durch privates Surfen am Arbeitsplatz

Mehr als 90 Prozent aller Beschäftigten mit einem vernetzten Arbeitsplatz surfen und mailen privat im Unternehmen. Fast die Hälfte davon verbringt dabei wöchentlich über drei Stunden ihrer Arbeitszeit, wie der Bonner Informationsdienst "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" nach der Auswertung verschiedener Studien berichtet. Allein im Jahr 2003 sollen der deutschen Wirtschaft so ein jährlicher Schaden von rund 54 Milliarden Euro entstanden sein.

Grundsätzlich sei die private Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die Arbeitgeber verboten. Dulde der Arbeitgeber das Surfen seiner Mitarbeiter jedoch länger als ein halbes Jahr, komme dies einer Erlaubnis gleich. Denn dann handele es sich um eine so genannte betriebliche Übung.

Kontrolle nur bei schwerwiegendem Verdacht

Ob offiziell erlaubt oder stillschweigend geduldet: Die Mitarbeiter dürfen die Internetfreiheit nicht grenzenlos ausnutzen, keine kostspieligen 0190er-Nummern wählen oder Kinderpornografie laden, so der Informationsdienst. Andernfalls drohen Abmahnung oder sofortige Kündigung.

Ist die private Internetnutzung erlaubt, dürfe der Arbeitgeber Inhalte und Verbindungsdaten privater Nachrichten weder protokollieren noch aufzeichnen oder kontrollieren. Andernfalls verletze er das Fernmeldegeheimnis. Selbst wer das private Surfen generell verbiete, dürfe nur bei gewichtigen Sicherheits- oder Verdachtsgründen kontrollieren. Auf der anderen Seite dürfen Mitarbeiter keine Anti-Überwachungsprogramme einsetzen, so der Informationsdienst.

mit AP

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