Hintergrund Beschäftigungsgesellschaft

Seit dem Konjunkturabschwung greifen immer mehr Unternehmen zum Mittel der Beschäftigungs- oder Qualifizierungsgesellschaft.

Für ein Jahr oder länger werden die Mitarbeiter dort weiter beschäftigt und qualifiziert, damit sie einen neuen Job finden. "Für das berufliche Fortkommen der Betroffenen sind Beschäftigungsgesellschaften von großer Bedeutung", sagt Roland Schütz von der Bundesanstalt für Arbeit. Die Arbeitnehmer entgehen dem "Makel" der Arbeitslosigkeit, sie gehören weiterhin einer Arbeitsorganisation an und haben Anspruch auf Fördergelder. Nach Erfahrung der Arbeitsämter ist es leichter, aus einer Beschäftigungsgesellschaft heraus wieder in ein Arbeitsverhältnis zu gelangen als aus Arbeitslosigkeit.

Auch die Unternehmen können einen Imageschaden verhindern, den Kündigungen mit sich bringen. Dafür müssen sie nochmals in die Tasche greifen. Die Beschäftigten bekommen weiterhin 80 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens ausbezahlt. Das Arbeitsamt übernimmt davon je nach Familienstand 60 bis 67 Prozent als Kurzarbeitergeld.

Welchen Nutzen eine Beschäftigungsgesellschaft für den Einzelnen wirklich hat, zeigt sich aber erst im Laufe der Zeit. Oft haben Betroffene kaum keine andere Wahl, als einem Wechsel dorthin zuzustimmen. Und darunter kann die Motivation leiden.

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