Hintergrund Das Volkswagen-Gesetz

Die EU und die Bundesregierung streiten derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg über die Rechtmäßigkeit des so genannten Volkswagen-Gesetzes. stern.de erklärt, worum es geht.

Das VW-Gesetz schreibt vor, dass kein Aktionär des Unternehmens mehr als 20 Prozent der Stimmrechte haben darf, selbst wenn er einen größeren Aktienanteil besitzt. Das VW-Gesetz soll sicherstellen, dass kein Aktionär dominierenden Einfluss gewinnt und der Aktienbesitz breit gestreut bleibt. Das Gesetz war 1960 mit der Privatisierung und Umwandlung der Volkswagenwerk GmbH in eine Aktiengesellschaft in Kraft getreten.

Porsche würde Wegfall freuen

Die EU-Kommission hatte gegen das Gesetz geklagt. Sie betrachtet die Regelungen als unvereinbar mit dem Recht auf freien Kapitalverkehr und mit der Niederlassungsfreiheit in der EU. Wann ein Urteil fällt, ist derzeit noch nicht klar.

Größter VW-Anteilseigner ist derzeit Porsche mit 29 Prozent. Der Sportwagenhersteller drängt auf eine Abschaffung des VW-Gesetzes. Der zweitgrößte Aktionär, das Land Niedersachsen mit 20,5 Prozent, will das Gesetz hingegen behalten. Unterstützung erhält das Land Niedersachsen vom VW-Betriebsrat.

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