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Sieben Tage lang wurde ein Häftling im Jahr 2000 in einer Zelle des Butzbacher Gefängnisses festgehalten ? komplett nackt. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden: Deutschland muss dem 58-Jährigen Schmerzensgeld bezahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Kindesmörder Magnus Gäfgen bei seiner Folter-Klage Recht gegeben. Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Für Gäfgen ist das dennoch nur ein halber Sieg.
Was unterscheidet ihn von Oskar Lafontaine? Wo bleibt sein Einsatz für die Arbeitslosen? Wir haben Sie gebeten, uns Ihre Fragen an Jürgen Rüttgers zu schicken - lesen Sie hier die Antworten des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten.
Amnesty International spricht im Rückblick auf das Jahr 2009 von einem positiven Signal für die Menschenrechte. Erstmals sei mit Sudans Präsident Omar al Baschir Haftbefehl gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt erlassen worden. Abgesehen davon bleibt die Bilanz im Jahresbericht der Organisation jedoch gemischt.
Amnesty International befürchtet "gewalttätige Ausschreitungen großen Ausmaßes" als mögliche Folge der Weltwirtschaftskrise. In ihrem neuen Jahresbericht warnen die Menschenrechtler vor einer Zunahme von Rassismus und Unterdrückung. Auch Deutschland steht in der Kritik.
Der künftige US-Präsident Barack Obama erwägt, seine frühere Rivalin Hillary Clinton als Außenministerin in die Regierung zu holen. Am Freitag sprach er in Chicago allerdings auch mit Bill Richardson, dem Gouverneur von New Mexico.
Ein Junge wird getötet, ein Polizist droht mit Folter, der verurteilte Täter klagt sich durch die Instanzen: Kaum ein Fall wurde in Deutschland so kontrovers diskutiert wie der Mord an Jakob von Metzler. Nun zieht der Kindermörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und könnte Erfolg haben.
Überraschender Spruch aus Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland im Fall Magnus Gäfgen nicht wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt. Es wurde im Verfahren gegen den Kindermörder Gäfgen weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf einen fairen Prozess verstoßen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt heute in Straßburg über die Grundrechtsbeschwerde des Kindsmörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland. Es geht um das Folterverbot und das Recht auf ein faires Verfahren. Gäfgen hatte 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und grausam erstickt. Erst nach Androhung von Folter hatte der Täter die Polizisten zu dem Versteck des toten Kindes geführt.
Seit Jahren beobachtet Amnesty International Menschenrechtsverletzungen im Ausland - und in der Bundesrepublik. stern.de sprach mit Wolfgang Grenz von ai über den Umgang mit Gegnern des G8-Gipfels in Heiligendamm, vertuschte Polizeiübergriffe, zögerliche Staatsanwälte und die Aufweichung des Folterverbotes.
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