Verbraucherzentrale klagt Für Prime-Kunden sind bis zu 60 Erstattung von Amazon möglich

Für betroffene Prime-Kundinnen und -Kunden ist mit der Sammelklage eine Erstattung von bis zu 62 Euro möglich.
Für betroffene Prime-Kundinnen und -Kunden ist mit der Sammelklage eine Erstattung von bis zu 62 Euro möglich.
© iStock/Robert Way
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt Amazon Prime wegen rechtswidriger Abo-Preise. Mit einer Sammelklage können betroffene Abonnentinnen und Abonenten eine Erstattung fordern.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Erhöhung der Abopreise durch Amazon Prime im Herbst 2022 illegal war. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können Amazon-Prime-Abonnentinnen und -Abonnenten eine Erstattung der Summe fordern, die sie seitdem zu viel bezahlt haben. Das betrifft alle Kundinnen und Kunden, die Prime seit mindestens Sommer 2022 nutzen. Mithilfe der Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können Nutzerinnen und Nutzer womöglich bis zu 62,70 Euro zurückerhalten. Experten schätzen, dass es hierzulande insgesamt 20 Millionen Prime-Abonnentinnen und -Abonnenten gibt. Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Mit Sammelklage Erstattung von Amazon Prime fordern

Hintergrund der Klage ist, dass Amazon Prime im September 2022 einseitig die Preise ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden erhöht hatte. Das Prime-Monatsabo wurde um einen Euro teurer und stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Beim Jahresabo stieg der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro. All diejenigen, welche der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben, können bei Monatsabo eine Erstattung von 42 Euro und bei Jahresabos abhängig vom Zahlungszeitpunkt 62,70 Euro von Amazon fordern.

Die Verbraucherzentrale Nordreihen-Westfalen hat dazu neben der Unterlassungsklage beim Oberlandesgericht Düsseldorf zusätzlich eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. So verjährt der Anspruch auf Erstattung nicht zum Jahresende und wer bereits 2022 die erhöhten Preise bezahlt hat, verliert seinen Anspruch auf Erstattung nicht.

Bei der Sammelklage mitzumachen ist kostenlos. Dazu muss lediglich ein Online-Formular beim Bundesamt für Justiz ausgefüllt werden. Den Link dazu finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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