Urteil: Anordnung zu Kastration zweier Nacktkatzen in Rheinland-Pfalz rechtens
Die Anordnung einer sofortigen Kastration zweier Tiere einer Nacktkatzenart in Rheinland-Pfalz ist rechtmäßig. Es handle sich um eine Qualzucht, weil die Tiere keine funktionierenden Tasthaare haben, teilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit. Behörden können demnach die Kastration anordnen, wenn zu erwarten ist, dass den Nachkommen erblich bedingt Organe fehlen und sie dadurch leiden. (Az.: 7 B 10250/26.OVG)