Geklagt hatte eine Katzenzüchterin der Nacktkatzenrasse Canadian Sphynx. Die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach ordnete die sofortige Kastration zweier ihrer Tiere an. Dagegen versuchte sich die Frau gerichtlich zu wehren.
Die Richter gaben nun dem Landkreis Recht. Dieser habe das Recht, eine Kastration von Tieren anzuordnen, wenn den Nachkommen als Folge der Zucht erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen und dadurch eine Qualzucht entsteht. Die Nacktkatzenrasse Canadian Sphynx hat keine funktionsfähigen Tasthaare. Laut Gericht ist zu erwarten, dass auch die Nachkommen diese nicht haben werden.
Habe eine Katze keine dieser sogenannten Vibrissen, schränke das ihr arttypisches Verhalten ein. Dies führe zu einem andauernden Leiden, entschieden die Richter. Katzen brauchen Vibrissen unter anderem, um sich im Dunkeln zu orientieren und soziale Kontakte aufzunehmen.