Urteil: Zwei Nacktkatzen dürfen in Rheinland-Pfalz kastriert werden
Zwei Tiere einer Nacktkatzenart dürfen in Rheinland-Pfalz sofort kastriert werden. Das öffentliche Interesse an der Kastration überwiegt die Interessen der Antragstellerin, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mitteilte. Die Anordnung ist rechtmäßig. Das Gericht wies einen Eilantrag gegen die Kastration der Tiere ab (Az.: 3 L 1397/25.KO).