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München Urteil in Kastrationsprozess: Achteinhalb Jahre Haft für Angeklagten

Der angeklagte Mann sitzt vor Prozessbeginn Ende Oktober zusammen mit seinem Anwalt im Gerichtssaal.
Der wegen Mordes durch Unterlassen angeklagte Mann sitzt vor Prozessbeginn Ende Oktober zusammen mit seinem Anwalt im Gerichtssaal
© Sven Hoppe / Picture Alliance
Er soll acht Männer auf eigenen Wunsch kastriert oder verstümmelt haben, nun hat das Landgericht München II Horst B. zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Verurteilte nahm das Urteil scheinbar ohne erkennbare Regung auf.

Das Landgericht München II hat in einem bizarren Prozess um freiwillige Kastrationen in der Sadomaso-Szene den angeklagten Elektriker zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Horst B. sei verschiedener Körperverletzungsdelikte schuldig, so der Vorsitzende Richter am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. Den ursprünglichen Vorwurf wegen Mordes durch Unterlassen im Zusammenhang mit einem nach der laienhaften Kastration gestorbenen Mann ließ das Gericht fallen.

Geldnot: Angeklagter verdient 4150 Euro mit Aktivitäten

B. nahm das Urteil ohne erkennbare Regung auf. Der 67-Jährige hatte die Kastrationen schon zu Prozessbeginn gestanden. Er begründete sein Handeln in seinem Geständnis mit Geldnot – nach dem Tod seiner krebskranken dritten Frau, die er zuvor gepflegt hatte, saß er auf Schulden. Mit Kastrationen und Verstümmelungen im Genitalbereich verdiente er zwischen 200 und 1500 Euro, insgesamt 4150 Euro. Dieses Geld zog das Gericht mit dem Urteil ein.

Über einen Arbeitskollegen kam B. der Beweisaufnahme zufolge auf die Möglichkeit, sich mit sadistischen und masochistischen Aktivitäten Geld zu verdienen. B. bot laut Urteil ab 2018 auch Kastrationen an, obwohl er nur ein medizinischer Laie war.

Freiwillige Zustimmung als juristisch hinfällig

Ein Ermittler berichtete, dass die acht Fälle, in denen es tatsächlich zu Eingriffen kam, nur ein kleiner Teil des potenziellen Kundenkreis gewesen seien. Deutlich mehr Männer hätten sich für die teilweisen oder vollständigen Kastrationen interessiert. Bei den Ermittlungen seien Abgründe zutage getreten.

Der Vorsitzende Richter sagte, die freiwillige Zustimmung der Männer zu den Eingriffen sei juristisch hinfällig. B. habe den "Kunden" vorgetäuscht, ein erfahrener Rettungsassistent zu sein. Die Zeugenaussagen hätten ergeben, dass die Männer auch deshalb zugestimmt hätten. Wegen der Täuschung sei die Einwilligung unwirksam.

Der Angeklagte habe sich "maßlos selbst überschätzt in seinen medizinischen Fähigkeiten", sagte der Richter. Dies habe sich auch darin gezeigt, dass die Hälfte der Eingriffe zu medizinischen Komplikationen geführt habe.

Unterschiedliche Motive für Kastration

Die Männer, die sich unter anderem von B. auf dessen Küchentisch operieren ließen, handelten aus unterschiedlichen Motiven. Teils verspürten sie einen inneren Drang nach einer Kastration. In einem Fall wollte sich ein Mann als einen Schritt zur Geschlechtsumwandlung die Hoden entfernen lassen. In einem anderen Fall hielt sich ein Mann für pornosüchtig und versprach sich durch eine Verstümmelung im Genitalbereich Abhilfe – der verheiratete Mann ließ mehrere Eingriffe über sich ergehen, seine Frau wusste davon.

In dem Verfahren überführte der Vorsitzende Richter den Angeklagten wiederholt der Lüge – das Tatgeschehen aber steht für den Richter weitgehend zweifelsfrei fest. Bott sagte zur Begründung des Freispruchs vom Mordvorwurf, es lasse sich im Fall des Verstorben nicht einmal der genaue Todeszeitpunkt feststellen. Auch mit jahrelanger forensischer Expertise hätten sich die Todesumstände des Manns nicht aufklären lassen. Insofern sei dieser Fall nicht hinreichend als Mord zu beweisen gewesen.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf elf Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung forderte für den geständigen Angeklagten maximal sieben Jahre Haft. Nach Ende des Prozesses kündigten die Verteidiger auf Anfrage an, das Urteil akzeptieren zu wollen - es sei ein faires Strafmaß.

stz AFP

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