Landgericht München II

Artikel zu: Landgericht München II

Unglücksstelle im Juni 2022

Freisprüche nach Zugunglück mit fünf Toten bei Garmisch-Partenkirchen

Im Prozess um das Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten sind die beiden angeklagten Bahnmitarbeiter am Montag freigesprochen worden. Das Landgericht München II sah bei dem für die Unglücksstrecke verantwortlichen Bezirksleiter und dem zuständigen Fahrdienstleiter kein juristisch strafbares Verhalten. Das Gericht folgte damit der Forderung der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen gefordert.
Unglücksstelle im Juni 2022

Urteil nach Zugunglück mit fünf Toten bei Garmisch-Partenkirchen erwartet

Im Prozess um das Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten will das Landgericht München II am Montag (14.00 Uhr) das Urteil verkünden. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, sollen der angeklagte Fahrdienstleiter der Bahn und der für die Unglücksstrecke verantwortliche Bezirksleiter zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt werden. Die Verteidiger der beiden Männer fordern dagegen Freisprüche.
Unglücksstelle im Juni 2022

Anklage fordert Bewährungsstrafen nach Zugunglück mit fünf Toten in Bayern

Im Prozess um das Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten hat die Staatsanwaltschaft für die beiden angeklagten Bahnmitarbeiter Bewährungsstrafen gefordert. Für den als Bezirksleiter der Bahn für die Strecke zuständigen Manfred S. plädierte die Anklage am Donnerstag vor dem Landgericht München II nach Angaben eines Gerichtssprechers auf zwei Jahre Haft auf Bewährung. Für den zuständigen Fahrdienstleiter Andreas M. verlangte sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Razzia in mutmaßlichen Usmanow-Anwesen am Tegernsee im Jahr 2022

Millionen-Auflage gezahlt: Ermittlungen gegen Oligarchen Usmanow eingestellt

Die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Sanktionen gegen den russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow sind gegen die Zahlung einer Geldauflage von zehn Millionen Euro eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft München II am Dienstag mit. Die Einstellung ist demnach bis zum vollständigen Eingang der Summe vorläufig. Sowohl Usmanow als auch das für den Fall zuständige Landgericht München II hätten der Einstellung zugestimmt, erklärte die Behörde. Usmanow habe die Auflage bereits zur Zahlung angewiesen.