Der Angeklagte hatte sein späteres Opfer demnach über die Datingplattform Tinder kennengelernt und sich dort dem Urteil zufolge als ein verständnisvoller Freund ausgegeben. An einem Tag im vergangenen November hätten sich beide in Dachau in ein Hotel eingemietet, die Frau habe aber bereits im Zuge der Verabredung Sex ausdrücklich abgelehnt. Nach dem Austausch von Zärtlichkeiten habe der Mann die Frau zunächst schlafen lassen. Er habe dann eine geringe Menge Kokain konsumiert und sie dann zweimal vergewaltigt. Dabei habe er körperliche Gewalt angewendet.
Die Aussage des Angeklagten, dass es einvernehmlicher Geschlechtsverkehr war, sah das Gericht durch die Aussage des Opfers, Chatnachrichten und Zeugenaussagen als widerlegt an. Zu Gunsten des Täters wertete das Gericht dessen Enthemmung durch Alkohol und Kokain - allerdings saß der 32-Jährige bereits insgesamt mehr als zwölf Jahre wegen diverser Delikte im Gefängnis. Laut Gericht zeigte er bereits früher ein demütigendes, menschenverachtendes und machtdemonstrierendes Verhalten.