Urteil am Landgericht München II Dreifachmord von Starnberg: lange Haftstrafen für beide Angeklagte

Die beiden Angeklagten (l., r.) im Dreichfachmord von Starnberg im Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II
Die beiden Angeklagten (l., r.) im Dreifachmord von Starnberg im Hochsicherheitssaal vom Landgericht München II
© Sven Hoppe / DPA
Drei Menschen wurden im Januar 2020 beim sogenannten Dreifachmord von Starnberg getötet. Jetzt hat das Landgericht München II sein Urteil gegen die beiden Angeklagten gefällt.

Das Landgericht München II hat einen 22-Jährigen und einen 21-Jährigen an diesem Montag wegen des Dreifachmordes von Starnberg zu langen Jugendstrafen verurteilt.

Der ältere Haupttäter der beiden muss wegen Mordes für 13 Jahre ins Gefängnis. Er hatte im Prozess gestanden, im Januar 2020 einen Freund und dessen Eltern in deren Haus im oberbayerischen Starnberg im Schlaf erschossen zu haben. Der Angeklagte selbst zeigte sich reuig. "Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind", sagte er am Montagvormittag in seinem letzten Wort.

Prozess um Dreifachmord von Starnberg endet nach anderthalb Jahren

Sein jüngerer früherer Mitbewohner wurde zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren Jahren, ebenfalls wegen Mordes, verurteilt. Er ist nach Überzeugung des Gerichts Mittäter.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft gefordert, die Verteidigung des Hauptangeklagten zwölf Jahre. Die Vertreter des Mittäters hatten auf Freispruch vom Mordvorwurf plädiert. Ihr Mandant habe den Täter zwar zum Tatort gefahren, aber nichts von dessen Mordplänen gewusst, sondern sich lediglich an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls beteiligt.

Das Gerichtsverfahren galt als aufwendig und verworren. Immer wieder waren im Verlauf neue Details und Wendungen bekanntgeworden. Der Prozess lief über rund anderthalb Jahre.

Das Urteil gegen die beiden Männer ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seiner Erstveröffentlichung aktualisiert.

Quelle: Nachrichtenagenturen DPA und AFP

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