
Prozess Mutter Lübeck
Die Mutter, die ihre Kinder in den Rollstuhl zwang
Jahrelang redete eine Mutter aus Lensahn im schleswig-holsteinischen Kreis Ostholstein vier ihrer fünf Kinder ein, sie seien schwer krank, um damit Sozialleistungen zu kassieren. Im November wurde die 49-Jährige vom Gericht Lübeck zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen und gewerbsmäßigen Betrugs in mehreren Fällen verurteilt. Seit August saß die fünffache Mutter in immer gleicher Kleidung - blaues T-Shirt mit Blumenmuster, Jeans, neongrüne Sportschuhe - und mit leicht trotzig wirkendem Gesichtsausdruck auf der Anklagebank. Die Mutter redete den Kindern über Jahre ein, Rheuma, Blutgerinnungsstörungen, Asthma oder der Glasknochenkrankheit zu haben. Sie brachte sie sogar dazu, im Rollstuhl zu sitzen, sie durften nur wenige Schritte am Tag laufen und brauchten die Hilfe von Schulbegleiterinnen. Um alles glaubhaft zu machen, legte die 49-Jährige gefälschte Atteste vor. "Das ist offenbar keinem der Ärzte aufgefallen", sagte die Richterin. Den materiellen Schaden für die Sozialkassen und den Kreis Ostholstein bezifferte sie auf 135 000 Euro. Dazu kommen unnötig verordnete Medikamente im Wert von mehr als einer Million Euro, die die Angeklagte im Keller ihres Hauses hortete.
Ebenso schwer wiegt jedoch nach Auffassung des Gerichts der seelische Schaden, die die Angeklagte ihren Kindern zugefügt hat. "Sie hat meinen Geschwistern mit schweren gesundheitlichen Folgen, aber auch mit dem Heim oder der Psychiatrie gedroht, falls sie nicht mitspielten", hatte die älteste, heute 27 Jahre alte Tochter im Prozess ausgesagt. Sie selbst hatte den Schwindel nicht mitgemacht und war aus dem Elternhaus ausgezogen. Die übrigen Kinder hatten vor Gericht die Aussage verweigert. Eine psychiatrische Sachverständige hatte der Mutter ein sogenanntes Münchhausen-Stellvertretersyndrom bescheinigt. Bei dieser Persönlichkeitsstörung erfinden etwa Eltern bei ihren Kindern Krankheitssymptome, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Einfluss auf die Schuldfähigkeit hat diese Störung aber nicht.
Jahrelang redete eine Mutter aus Lensahn im schleswig-holsteinischen Kreis Ostholstein vier ihrer fünf Kinder ein, sie seien schwer krank, um damit Sozialleistungen zu kassieren. Im November wurde die 49-Jährige vom Gericht Lübeck zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen und gewerbsmäßigen Betrugs in mehreren Fällen verurteilt. Seit August saß die fünffache Mutter in immer gleicher Kleidung - blaues T-Shirt mit Blumenmuster, Jeans, neongrüne Sportschuhe - und mit leicht trotzig wirkendem Gesichtsausdruck auf der Anklagebank. Die Mutter redete den Kindern über Jahre ein, Rheuma, Blutgerinnungsstörungen, Asthma oder der Glasknochenkrankheit zu haben. Sie brachte sie sogar dazu, im Rollstuhl zu sitzen, sie durften nur wenige Schritte am Tag laufen und brauchten die Hilfe von Schulbegleiterinnen. Um alles glaubhaft zu machen, legte die 49-Jährige gefälschte Atteste vor. "Das ist offenbar keinem der Ärzte aufgefallen", sagte die Richterin. Den materiellen Schaden für die Sozialkassen und den Kreis Ostholstein bezifferte sie auf 135 000 Euro. Dazu kommen unnötig verordnete Medikamente im Wert von mehr als einer Million Euro, die die Angeklagte im Keller ihres Hauses hortete.
Ebenso schwer wiegt jedoch nach Auffassung des Gerichts der seelische Schaden, die die Angeklagte ihren Kindern zugefügt hat. "Sie hat meinen Geschwistern mit schweren gesundheitlichen Folgen, aber auch mit dem Heim oder der Psychiatrie gedroht, falls sie nicht mitspielten", hatte die älteste, heute 27 Jahre alte Tochter im Prozess ausgesagt. Sie selbst hatte den Schwindel nicht mitgemacht und war aus dem Elternhaus ausgezogen. Die übrigen Kinder hatten vor Gericht die Aussage verweigert. Eine psychiatrische Sachverständige hatte der Mutter ein sogenanntes Münchhausen-Stellvertretersyndrom bescheinigt. Bei dieser Persönlichkeitsstörung erfinden etwa Eltern bei ihren Kindern Krankheitssymptome, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Einfluss auf die Schuldfähigkeit hat diese Störung aber nicht.
© Rainer Jensen / DPA